sun-energie.net - Anfrage-Angebot - Anmeldepflicht - Module - Wechselrichter - Impressum - AGB
   

Anmeldepflicht von Photovoltaikanlagen ab 01.01.2009

Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S.2 EEG, die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muß durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, daß dieser vom Netzbetreiber die Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird.

© X-Projekt Ltd. - 30926 Seelze - Germany - Osnabrücker Landstrasse 1 - Telefon 0049-5137-9096660 - Telefax 0049-5137-9096661